Allgemeines über Fliegen und Medikamente

Spezielle Fragen zu Medikamenten und Erhalt der Tauglichkeit bitte mit dem Fliegerarzt besprechen. 

 

Bei Problemen zur Tauglichkeit kann der Fliegerarzt nach dem Konsultationsverfahren vorgehen. (Siehe unter Konsultation)

 

Medical-FAQs demnächst hier z. B. bezüglich Herzinfarkt, Herzschrittmacher, Marcumar/ NOAK...

 

Medikamente und Fliegen

Wie bei allen Entscheidungen, die Sie als Pilot zu treffen haben, wenn Sie Fliegen, sollten Sie zunächst alle Fakten kennen, um die Frage zu beantworten. Für die Entscheidung über die Einnahme von Medikamenten gibt es mehrere Grundsätze, die Sie wie eine Checkliste berücksichtigen sollten:
Bedenken Sie zunächst die zugrunde liegende gesundheitliche Störung, die Sie mit der Einnahme des Medikaments behandeln möchten. Sofern diese bereits die sichere Flugdurchführung gefährden könnte, sollten Sie solange nicht fliegen, solange die gesundheitliche Störung besteht, unabhängig davon ob Sie ein Medikament zur Behandlung einnehmen oder nicht. Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob die gesundheitliche Störung, die Sie behandeln möchten, eine sichere Flugdurchführung gefährden könnte, oder sogar ihrer flugmedizinischen Tauglichkeit entgegensteht, wenden Sie sich an einen Fliegerarzt und lassen Sie sich durch ihn beraten. Berücksichtigen Sie ihre individuelle Reaktionsweise auf die Einnahme von Medikamenten. Gehen Sie dabei ehrlich mit sich selbst um. Reagieren Sie zum Beispiel üblicherweise mit Magen-Darm Störungen auf eine Medikamenteneinnahme, sollten Sie auf keinen Fall einen Flug antreten. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie ein Medikament erstmalig einnehmen, da Sie die Reaktionsweise Ihres Körpers nicht vorhersehen können. Rufen Sie sich in Erinnerung, dass die erhoffte Medikamentenwirkung ausbleiben kann und eine Wirkung in ihrer Dauer immer begrenzt ist. Sie sollten die Flugdurchführung in keinem Fall von der erhofften Medikamentenwirkung abhängig machen und ihr Flug könnte länger dauern, als die Wirkung des Medikaments anhält. Bedenken Sie die potentiellen Nebenwirkungen des Medikaments, welches Sie einnehmen möchten. Lesen Sie sorgfältig den Beipackzettel und achten Sie auf Hinweise zu Einschränkungen bei der Bedienung von Maschinen. Besonders kritisch sollten Sie sein, wenn das Medikament z.B. mit Müdigkeit, Benommenheit, Schwindel, Übelkeit, Beeinträchtigungen des Sehens oder des Hörens oder anderen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit einhergehen könnte. In solchen Fällen sollten Sie auf eine Flugdurchführung verzichten. Fragen Sie im Zweifelsfall immer Ihren Hausarzt, einen Fliegerarzt oder einen Apotheker. Berücksichtigen Sie auch, dass Nebenwirkungen jederzeit auftreten können, auch wenn Sie das Medikament bereits in der Vergangenheit ohne Auftreten von Nebenwirkungen eingenommen haben. Wird Ihnen ein Medikament verschrieben, weisen Sie den verschreibenden Arzt darauf hin, dass Sie Pilot sind und befragen Sie ihn, ob das Medikament oder die Gesundheitsstörung die damit behandelt werden soll, eine sichere Flugdurchführung gefährden könnten. Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an einen Fliegerarzt und lassen Sie sich durch ihn beraten.
Fliegen ist von Bedeutung – aus vielerlei Gründen. Kein einziger dieser Gründe ist es jedoch wert, dass Sie ihr Leben oder das Leben anderer gefährden. Gehen Sie als Pilot mit jeglichem Medikament kritisch um. Fliegen Sie nur dann, wenn Sie absolut sicher sind, dass ein eingenommenes Medikament die sichere Durchführung ihres Flugs nicht gefährdet. In allen Zweifelsfällen lassen Sie sich durch einen Fliegerarzt beraten und geben Sie der Sicherheit den Vorzug - treten Sie einen Flug nicht an.

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Praxis Dr. Wolff AME